
Autor: Egon
Der frühe Vogel fä…..hrt Motorrad.
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Verkehrssicherheit
Google-Maps will Blitzer-App auch für Deutschland freischalten
Ab diesem Zeitpunkt wird die Nutzung von Google-Maps als Navigationssystem im Kraftfahrzeug rechtswidrig.
Die entsprechende Vorschrift lautet:
„§ 23 StVO – Sonstige Pflichten eines Fahrzeugführers
(1c) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“
Google-Maps ist mit einer Blitzer-App „dafür bestimmt, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen“. Das Smartphone fällt als „technisches Gerät“ ohnehin unter die Ordungswidrigkeit.
Google-Maps darf während der Fahrt von Kraftfahrern und Radfahrern (beide führen Fahrzeuge) nicht mehr angewandt werden und derart ausgestattete Smartphones dürfen nicht einmal in eingeschaltetem Zustand („betriebsbereit“) mitgeführt werden.
Auch das während der Fahrt erfolgende Eintippen eines Ortes, wo ein Blitzer steht oder sich ein Unfall ereignet hat, wäre ordnungswidrig, dann allerdings nach § 23 Abs. 1a StVO.
Für Ordnungswidrigkeiten der Nutzung einer Blitzer-App ist ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro fällig (Nr. 247 Bußgeldkatalog), für das Eintippen sind 100 Euro fällig (Nr. 246.1 BKat). Im Wiederholungsfall droht ein Fahrverbot wegen beharrlichen Zuwiderhandelns gegen die Vorschriften der StVO.
Google sollte es sich ernsthaft überlegen, die App für Deutschland freizuschalten.
Nach § 14 Abs. 1 OWiG handelt nämlich jeder ordnungswidrig, der sich an der Ordnungswidrigkeit einer anderen Person beteiligt und kann mit demselben Bußgeld sanktioniert werden, d. h. immer dann, wenn zukünftig eine Bußgeldbehörde in Deutschland einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1c StVO ahndet, kann parallel ein Bußgeldbescheid in gleicher Höhe an Google versandt werden.
Eine Beteiligung liegt bereits dann vor, wenn einem Nutzer die Blitzer-App zur Verfügung gestellt wird, und zwar gleichgültig ob kostenfrei oder nicht.
Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Bautzen
(Mitherausgeber des StVO-Kommentars von Bachmeier/Müller/Rebler, Luchterhand Verlag Köln)
https://www.noz.de/deutschland-welt/digitale-welt/artikel/1636706/neue-features-fuer-navi-app-google-maps-warnt-bald-vor-blitzern
Für alle die nicht schalten wollen, bieten wir …
Für alle die nicht schalten wollen, bieten wir seit einiger Zeit bereits Fahrstunden auf einem Automatikfahrzeug an.
Gleichzeitig tun wir etwas für die Umwelt, denn unser Toyota Yaris ist ein Hybrid Fahrzeug, dass streckenweise rein elektrisch fährt und erst bei höheren Geschwindigkeiten oder langen Touren auf einen Benzinmotor zurückgreift.